Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen als Reisendem und der vivido travel GmbH, Woerdener Str. 5a, 33803 Steinhagen (nachfolgend Veranstalter oder wir/uns) geschlossenen Pauschalreisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (online, telefonisch, per E-Mail) gilt:
a) Sie machen uns ein Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages, dessen Annahme wir wie nachstehend beschrieben annehmen können. Grundlage Ihres Angebotes sind unsere Reiseausschreibungen und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Sie sind an Ihr Angebot für 7 Tage gebunden („Bindungsfrist“).
d) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit wir bzgl. des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen, unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung/Zahlung des Reisepreises erklären.
e) Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nr.1,3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden, ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend, bei Kleinkindern bis 2 Jahre das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum.
1.2. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Bestätigung des Buttons „Jetzt buchen (kostenpflichtig)“ bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Reiseanmeldung schnellstmöglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung durch uns dar; diese senden wir gesondert.
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch für Sie auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang unserer Reisebestätigung bei Ihnen zustande. Wir stellen Ihnen die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
1.3. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.2 S.1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
1.4. Bei vielen der von uns angebotenen touristischen Leistungen („Experiences“) sind besondere Anforderungen an Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Kenntnisse, Fähigkeiten u.a.m zu erfüllen. Wir stellen diese in unseren vorvertraglichen Informationen dar oder geben diese gesondert vor Abschluss eines Reisevertrages bekannt. Sie sind zu einer zutreffenden und wahrheitsgemäßen Auskunft und Einschätzung verpflichtet. Der Wegfall solcher Voraussetzungen vor Reiseantritt liegt allein in Ihrer Risikosphäre.
2. Bezahlung
2.1. a) Veranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
b) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Anzahlungshöhe teilen wir Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Buchungserklärung mit. Sie bildet die von uns vorab an den jeweiligen Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte ab. In der Regel beträgt sie 40 Prozent des Reisepreises.
c) Die Anzahlung sowie die Restzahlung mit schuldbefreiender Wirkung kann nur direkt an uns geleistet werden. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Anzahlung ist nach Erhalt der Reisebestätigung vorzunehmen. Den verbleibenden Restbetrag haben Sie bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 29 Tage, wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig, bei Buchungen ab 21 Tagen vor Abreise ist die Zahlung des Reisepreises nur per Überweisung möglich. Bei Zahlungen im Lastschriftverfahren, erfolgen die Abbuchungen vom Kundenkonto zu den vorgenannten Zeitpunkten.
2.2. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht von Ihnen besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5.2 bis 5.5 zu belasten. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Wir sind nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Wir werden Sie über derartige Änderungen in der Regel per E-Mail informieren. Bitte prüfen Sie daher den E-Mail-Account, den Sie uns bei der Buchung genannt haben, bis zur Abreise auf Nachrichten von uns.
3.3. Wir behalten uns eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung vor. Sie sind in diesem Fall berechtigt,
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie können dann in der Frist, die wir Ihnen gleichzeitig nennen, mitteilen, ob Sie Sie der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Soweit Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist äußern, gilt die Vertragsänderung als angenommen.
3.4. Ihre Rechte wegen Reisemängeln bleiben bestehen, wenn die geänderte Reiseleistung mangelhaft ist. Soweit wir durch die Änderung Kosten einsparen, werden wir die Differenz an Sie erstatten.
4. Rücktritt durch den Urlauber vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffenen worden wären.
4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben. Wir müssen Ihnen auf Ihr Verlangen die Höhe der Entschädigung begründen. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgenden Rücktrittspauschalen berechnet:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
ab dem 89. Tag bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
ab dem 30. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 75% des Reisepreises.
4.4. Sie können jederzeit nachweisen, dass, die uns zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von uns geforderte Entschädigungspauschale ist.
4.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Ihr gesetzliches Recht, gem. §651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person des Reiseteilnehmers entsprechenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseanmelder gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner.
5. Umbuchungen
5.1. Sie haben nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Artikel 250 § 3 EGBGB Ihnen gegenüber gegeben haben; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, wird der geänderte Reisepreis fällig. Für eine Namensänderung oder eine Namenskorrektur wird ein Entgelt nur fällig, wenn uns Gebühren für die Namensänderung oder Namenskorrektur in Rechnung gestellt werden. Bei einem Wegfall der Beförderungsleistung (Nur-Hotelbuchung) wird anteilig eine Rücktrittspauschale gem. Ziffer 5.3 erhoben. Umbuchungen werden zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag vorgenommen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmerkategorie, Belegung des gebuchten Zimmers, der Verpflegungsart oder des Reisetermins) wird der Preis zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag berechnet.
5.2. Umbuchungswünsche von Ihnen, die später als 5 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Umbuchungen der Reise nach Reisebeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sie sind bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. Voraussetzung für eine Änderung der Reisedauer ist, dass ein Rückflugplatz zur Verfügung steht und dass bei einer Verlängerung das zugewiesene Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Versicherung
Der Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspaketes, insbesondere inkl. einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Allianz Travel unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregelung nicht befasst.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Ihre Mitwirkungspflichten
9.1. Reiseunterlagen
Sie haben uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Pauschalreise gebucht haben, zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht nach Entrichtung des vollen Reisepreises erhalten.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach §651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden. Haben wir vor Ort keinen Vertreter, sind uns etwaige Reisemängel unter unserer mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. unserer Kontaktstelle vor Ort unterrichten wir Sie in der Reisebestätigung. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch dem Reisebüro, über das Sie die Pauschalreise gebucht haben, zur Kenntnis bringen. Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Möchten Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651i Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach §651i BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Flugreisen
10.1. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von Ziffer 3.1 dieser Bedingungen zulässig. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Änderung bereits am Zielort, so erfolgt die Information über die Änderung in der Regel durch die Rezeption vor Ort, durch eine E-Mail an Sie, durch Aushang an Informationstafeln, oder als Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage an den Rezeptionen befinden. Unabhängig davon obliegt es Ihnen, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch, mit Hilfe der Infotafeln oder –mappen zu informieren.
10.2. Nehmen Sie im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, weil Sie z.B. lediglich Flüge ohne weitere Leistungen bei uns gebucht haben, sind Sie verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen.
10.3. Die Gepäckbeförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Gepäckbestimmungen und die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften können Sie auf die Internetseite der Fluggesellschaft abrufen, oder Sie sich wenden sich an unser Service-Team.
Im Rahmen der Flugreisen wird in der Regel ein Gepäckstück pro Gast befördert. Das gilt grundsätzlich nicht für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Etwaig höhere Freigepäckgrenzen und Kosten für Übergepäck richten sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern im Handgepäck zu befördern. Surfbretter, Fahrräder, Golfausrüstung und sonstige sperrige Gegenstände, wie z.B. Rollstühle, gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Die Beförderung ist von Ihnen selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden, anfallende Kosten für die Beförderung, auch im Zielgebiet, tragen Sie. Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Veranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleistung von Reisegepäck unverzüglich dem Veranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Frist zu erstatten.
10.4. Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 120 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit.
10.5. Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen miteinschließen.
10.6. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr.261/2004 sind nicht uns gegenüber geltend zu machen, sondern ausschließlich gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der bei uns gebuchten Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden, der Ihnen entstanden ist, die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-, oder Organisationspflichten von uns ursächlich waren.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den §§651i Abs.3 Nr.2, 4-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot, früher („Blacklist“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://vivido.travel/de/legal/blacklist
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
14.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten verletzt haben.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Soweit Sie im Ausland gegen uns Klage erheben und dort dem Grunde nach kein deutsches Recht im Hinblick auf unsere Haftung Anwendung findet, so findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
15.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder - wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
16. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite der vivido travel GmbH: https://vivido.travel/de/legal/privacy-policy/ Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter vivido travel GmbH · Woerdener Str. 5a · 33803 Steinhagen, Deutschland Geschäftsführer: Herr Karl B. Bock, Herr Tobias Boese Handelsregister: Amtsgericht Gütersloh, HRB 12854
© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. (Stand: 02.03.2023)